Monitoring Belarus Dezember 2022
Die Strafverfolgungsbehörden üben weiterhin Druck auf Angehörige von Belaruss:innen aus, die auf der Seite der Ukraine kämpfen. Zum Beispiel wurde unlängst die Wohnung der Mutter eines verstorbenen Soldaten von Beamten durchwühlt.
Die Soziologin und Doktorandin Oksana Shelest wurde für 15 Tage inhaftiert. Sie ist Autorin der Studie „Stimmen der Straße“, die die Proteste in Belarus im Jahr 2020 analysiert hat.
Die politische Gefangene Halina Derbysh, die schwerbehindert ist und an Krebs erkrankt ist, erhält keine Pakete und Briefe. Dasselbe ist von den Gefangenen Iryna Goryachkina und Liubou Rezanovich bekannt.
Die erste Verhandlung im Rahmen eines „Sonderverfahrens“ hat stattgefunden, also ein Strafverfahren gegen eine:n Angeklagte:n, der/die sich außerhalb der Republik Belarus aufhält und sich dem Erscheinen vor dem Organ, das das Strafverfahren führt, entzieht.
Die belarussische Olympiamedaillengewinnerin Aliaksandra Gerasimenya wurde in einem solchen „Sonderverfahren“ in Abwesenheit zu 12 Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde ihr Eigentum in Belarus beschlagnahmt: mehr als 48 000 Dollar auf ihren Konten, ihr Auto und ihre Wohnung.
Polina Polavinka wurde wegen zweier Straftaten zu zweieinhalb Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Polina ist die Frau des politischen Gefangenen Dzmitry Luksha.
Die folgenden belarussischen Frauen wurden im Dezember als politische Gefangene anerkannt: Nasta Loika, Volha Onishchuk, Alisa Ramanava, Larysa Shchyryakova, Natalia Oktyabrskaya, Anastasia Chumak, Maria Zhuk, Anastasia Petrochanka.
Der politische Gefangene Volha Onishchuk ist in den Hungerstreik getreten. Sie schläft auf dem Betonboden und wird gezwungen, sich dreimal täglich vollkommen auszuziehen und in die Hocke zu gehen.
Die politische Gefangene Nasta Loika (verhaftet am 28. Oktober) wurde nach weiteren 15 Tagen zusätzlicher Haft nicht freigelassen. Darüber hinaus wurde bekannt, dass sie gefoltert wurde: Sie wurde mit einem Elektroschocker geschlagen und 8 Stunden lang unbekleidet ins Freie gebracht. Später wurde bekannt, dass gegen sie ein Strafverfahren nach zwei Artikeln eingeleitet wurde, darunter wegen „Organisation von Gruppenaktionen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen“, oder aktiver Teilnahme an solchen Aktionen. Nasta wurde in eine Untersuchungshaftanstalt verlegt.
Olga Kravchuk, 60, wurde wegen „extremistischer Beiträge“ festgenommen.
Die inhaftierte Maria Kalesnikava wurde (nach ihrer OP im November, siehe dort) von der Intensivstation in die chirurgische Abteilung verlegt.
Eine der Angeklagten im „Fall der zivilen Selbstverteidigungseinheiten von Belarus“, Natalia Matveeva, wurde zu 14 Jahren Haft in einer Strafkolonie und einer Geldstrafe von umgerechnet ca. 4.700 Euro verurteilt.
Iryna Abdukerinay, eine Lehrerin aus Homel, wurde zu vier Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt, weil sie mit ihrem Handy ein Video von der Bewegung einer russischen Militärkolonne aufgenommen hatte.
Die ehemalige Journalistin Larisa Schtschirjakowa wurde verhaftet. Ihr wurde vorgeworfen, Belarus zu diskreditieren. Ihr minderjähriger Sohn wurde in ein Sozial- und Bildungszentrum in Homel gebracht. Es gibt Beweise dafür, dass ihr Sohn aus der Schule abgeholt wurde, noch bevor man die Mutter festnahm. Die ausführenden Staatsbediensteten weigerten sich, den Jungen zu ihren nahen Verwandten und Bekannten zu bringen. Ende Dezember konnte Larisas Schtschirjakowas Ex-Ehemann, der dafür aus Russland kam, den Sohn aus dem Waisenhaus holen.
Entlassene Gefangene berichten, dass auf Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert werden, weiterhin Druck ausgeübt wird. So berichtete eine Betroffene, die 15 Tage lang inhaftiert war, dass 19 Frauen in einer Zelle für 5 Personen untergebracht waren, dass den politischen Gefangenen keine Matratzen zur Verfügung gestellt wurden und dass Krankheiten nicht behandelt wurden. Eine andere Belarussin, die sieben Tage im Gefängnis war, kam mit einer Lungenentzündung heraus. Sie sagte, dass man ihr bei einer Temperatur von 40 Grad höchstens Aspirin gab. Sie saß zusammen mit 17 Frauen in einer 2-Bett-Zelle, ohne Heizung und ohne warme Kleidung.
Es wurde bekannt, dass eine Insassin der Strafkolonie Gomel gestorben ist. Ihr Name und der Grund ihrer Inhaftierung wurden nicht genannt, aber Menschenrechtler:innen gehen aufgrund vorliegender Informationen davon aus, dass die Todesursache in der Nachlässigkeit des medizinischen Personals lag.
Anwält:innen und Jurist:innen wird weiterhin die Zulassung entzogen, so allein im Dezember neun von ihnen.
Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Volha Horbunova erhielt den Front Line Defenders Award (Irland). Sie war zu drei Jahren Hausarrest verurteilt worden, konnte Belarus jedoch Ende August verlassen.
Tatsiana Birulia wurde wegen der Verteilung von Protestzeitungen zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Gegen Sviatlana Tikhanouskaya wurde ein neues Strafverfahren eingeleitet. Diesmal geht es um die angebliche Gründung einer „extremistischen Vereinigung“.
Die belarussischen Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es ermöglicht, gebürtigen Belaruss:innen, die wegen „Extremismus“ verurteilt wurden, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, was einen Verstoß gegen die belarussische Verfassung darstellt.
Irina Orekhova und ihr Ehemann wurden wegen ihrer Teilnahme an den Protesten im Jahr 2020 zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt. Als Beweis diente ein Foto von ihrem Handy.
Nadzeya Ostapchuk, Olympiamedaillengewinnerin 2008, Welt- und Europameisterin, wurde festgenommen.
Die Massenverhaftungen gehen weiter. Ganze Familien und Gruppen werden festgenommen. In Zhlobin wurde eine Gruppe von fünf Personen verhaftet, darunter Maryna Lekhnovich, Tatsiana Demchenko und Anastasiya Tatarinova. Die Ordnungskräfte werfen ihnen die Teilnahme an den Protesten 2020 vor.
Tatjana Kurilina kehrte im Rahmen des Programms „Rückkehr nach Hause“ („Doroga domoj“) der belarussischen Strafverfolgungsbehörden nach Belarus zurück. Jetzt drohen ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis. Immer wieder gibt es Nachrichten zu Belaruss:innen, die bei ihrer Rückkehr ins Land verhaftet werden.
Die Reiseleiterin Oksana Mankevich wurde zu drei Jahren Hausarrest verurteilt. Darüber hinaus kann sie nun nicht mehr als Reiseleiterin arbeiten, da nach einem neuen Regierungserlass Belaruss:innen diesen Beruf nicht ausüben dürfen, wenn sie aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit den Protesten verurteilt worden sind.
In Brest wurde ein Strafverfahren gegen einen 68-jährigen Belarussen eingeleitet, weil er auf Werbebannern an einer Verkehrshaltestelle „Nein zum Krieg“ geschrieben hatte.
Die politische Gefangene Tatsiana Karpovich wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie Informationen an den Telegram-Kanal „Schwarzbuch Belarus“ gesendet hatte.
Marharyta Kudrytskaia und ihr Ehemann wurden wegen ihrer Teilnahme an den Protesten 2020 verurteilt. Margarita wurde zu drei Jahren Hausarrest verurteilt.
Die politische Gefangene Olga Romantsova wurde zu zwei Jahren Hausarrest und einer Geldstrafe von 5.000 belarussischen Rubeln (1.862 Euro) verurteilt, weil sie sich im Telegram-Kanal über einen Richter geäußert hatte.
Im Dezember wurden mindestens 55 Personen, darunter 12 Frauen, aus politischen Gründen verurteilt. Die Gesamtzahl der Jahre, zu denen sie verurteilt wurden, betrug 268.
Im Jahr 2022 wandten die belarussischen Behörden u.a. die folgenden Druckmittel an:
- eine neue repressive Gesetzgebung, die es ermöglicht, Menschen in Abwesenheit zu verurteilen und ihnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen;
- Erstellung einer Liste angeblicher „Extremist:innen“;
- mindestens neun bei Durchsuchungen verwüstete Wohnungen;
- Einsatz von Waffen bei der Inhaftierung.
Am 31. Dezember gab es in Belarus 1.448 anerkannte politische Gefangene und mindestens 290 weitere aus politischen Gründen Inhaftierte. Im gesamten Jahr 2022 wurden mindestens 6.381 Belaruss:innen zumindest vorübergehend verhaftet. Das sind mindestens 17 Personen pro Tag.